Diese Entscheidung dient der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung. Das weltweit erste staatenübergreifende Gesetzeswerk zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht eine zentrale Überwachungsbehörde in jedem EU-Staat vor. Ziele der Verordnung sind nach Darstellung der EU-Kommission der Verbraucherschutz und die Sicherstellung eines verantwortungsvollen KI-Einsatzes. Es gibt allerdings auch Bedenken aus der Wirtschaft vor zu strenger Regulierung.