WirtschaftsWoche: Herr Lambrecht, US-Wirtschaftskanzleien wie Willkie Farr & Gallagher bieten ihren Junganwälten in Deutschland im ersten Berufsjahr 180.000 Euro. Bei Milbank ist zusätzlich noch ein Bonus möglich. Zahlen Sie Ihren Associates ähnliche Traumgehälter? Ich bezweifle auch, dass es wirklich „Traumgehälter“ sind, die da gezahlt werden.
Die meisten Menschen verdienen selbst zum Ende ihrer Karriere nur einen Bruchteil davon. Die Einstiegsgehälter sind in den Großkanzleien zwar absurd hoch, aber langfristig spielt das keine Rolle, da ist die Nutzung von nichtmonetären Chancen wichtiger. Das sollte man wissen, bevor man sich als junge Anwältin oder als junger Anwalt für einen Job entscheidet. Das Startgehalt spielt keine Rolle?
Das dürften auch in Ihrer Kanzlei viele Mitarbeiter etwas anders sehen. Ein sehr guter Absolvent verdient bei uns nach normalen Maßstäben auch sehr viel Geld. Die in den Sozialwissenschaften ermittelte Grenze des Glücks beim Einkommen ist auch da überschritten. Aber klar: Andere zahlen mehr.
Einige Jahre nach dem Berufseinstieg hat man dann vielleicht 200.000 Euro weniger verdient, klingt schlimm, nicht? Klingt zumindest nach einem schlechten Geschäft. Das ist es aber nicht, wenn Sie sich anschauen, was ein erfolgreicher Restrukturierungsanwalt oder Insolvenzverwalter im Laufe seiner Karriere verdient. Das holen Sie relativ leicht auf, wenn Sie erfolgreich sind.
Aufs Lebenszeiteinkommen gerechnet verändert das Einstiegsgehalt also kaum etwas – vorausgesetzt, Sie bleiben in der Branche und werden erfolgreich. Die Grundlagen für diesen späteren Erfolg legt man aber nicht unbedingt in der Großkanzlei, die am besten bezahlt. Woran sollten sich Jura-Absolventen denn dann orientieren? Die entscheidende Frage ist: Darf ich von Tag eins an mit ins Gefecht?
Habe ich Mandantenkontakt? Darf ich in Verhandlungen mitreden, Verträge mitgestalten, Fälle federführend betreuen? Daran lässt sich sehr gut ablesen, ob man wirklich ausgebildet wird – oder nur hinter den Kulissen die Fleißarbeit erledigen darf. Mir hat mal ein junger Associate einer Großkanzlei gesagt, dass er sich für das viele Geld dort eben schlecht behandeln lassen müsse.
Das hohe Gehalt bei den Großkanzleien hat natürlich einen Preis und der heißt „billable hours“. Wer 180.000 Euro verdient, muss im Gegenzug jedes Jahr entsprechend viele „billable hours“, also abrechenbare Mandantenstunden, bringen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, macht keine Karriere oder fliegt gleich ganz raus. Jetzt stellen Sie sich einen jungen, aufstrebenden Menschen vor, der im September merkt, dass er bei 1200 Stunden steht und bis zum Jahresende 2000 schaffen muss.
Was macht der?Er wird sich zumindest fragen, wie er den Mandanten noch möglichst viele Stunden in Rechnung stellen kann. Das ist kein böser Wille – das ist die Logik, in der man diese jungen Menschen sozialisiert. Ich spitze mal bewusst zu: Dieses Modell erzieht nicht zu Ehrlichkeit. Die meisten Kanzleien werden das weit von sich weisen.
Das Arbeitspensum sei zwar ordentlich, aber in den vergangenen Jahren habe sich auch viel getan, heißt es unisono im Markt. Dass die Einstiegsgehälter so hoch sind, liege am Knappheitseffekt: Die besten Köpfe sind rar, also muss man zahlen. Gute Absolventen sind tatsächlich selten, der Wettbewerb treibt die Gehälter. So ist der Markt und das ist richtig.
Aber ob man wirklich die besten Leute bekommt, wenn man sie allein über Geld gewinnt – das bezweifle ich. Die wirklich Intelligenten machen ihren Berufseinstieg nicht am Einstiegsgehalt fest. Als Gründer einer Kanzlei, die inzwischen rund 50 Mitarbeiter beschäftigt, haben Sie gut reden. Ich kenne auch die andere Seite.
Ich war Referendar bei dem legendären, leider zu früh verstorbenen Insolvenzverwalter Rolf Rattunde in Berlin. Er fragte mich irgendwann, was ich nach dem Referendariat machen wolle, und er bot mir an, einfach an meinem Schreibtisch sitzen zu bleiben und weiterzumachen. Das war mein Berufseinstieg. Ich habe mit Blick auf sich bietende Alternativen unfassbar schlecht verdient, mir aber nie Gedanken darüber gemacht, weil ich jeden Tag enorm viel gelernt habe.
Rolf Rattunde war mit Abstand der kreativste, beste Insolvenzverwalter, den ich bis heute kennenlernen durfte. Solche Ausbildungsjahre kann man sich nicht abkaufen lassen. Ja, wiederholt, unter anderem meldete sich nach zwei Jahren ein Headhunter bei mir für eine amerikanische Großkanzlei, diese habe Interesse. Ich flog also nach Frankfurt.
Das Gespräch war abends um 21 Uhr. Die Empfangsdame saß noch da. Auf meine Frage, wie lange sie da sei, antwortete sie, bis der letzte Anwalt gehe, so 2, 3 Uhr. In der Welt der Insolvenzverwaltung, aus der ich ja kam, war das undenkbar, mir bei den eigenen Arbeitszeiten aber nicht unsympathisch.
Die fragten mich, ob ich Ahnung von NPLs, Non-Performing Loans, hätte. Ich verneinte, sagte, das seien für mich alles Insolvenzforderungen, und fragte zurück, ob sie denn Ahnung von Insolvenzplänen hätten. Die guckten irritiert und verneinten. Weil ich ja gar nicht wechseln wollte, nannte ich am Ende noch eine unrealistisch hohe Gehaltsvorstellung, rund das Fünffache dessen, was ich damals verdiente.
Der Headhunter rief nach dem Termin an und sagte, die seien einverstanden, ich müsse mich nur noch in London vorstellen. Ich habe dann insgesamt sieben Jahre für Professor Rattunde gearbeitet, enormes Know-how gesammelt, mir eine eigene Marke geschaffen. Das hätten mir keine Großkanzlei bieten können. Heute, nach 20 Berufsjahren, habe ich durch diesen Weg vermutlich keinen Vermögensnachteil erlitten.
Und selbst wenn, ich hätte auch mit weniger sehr gut leben können. Ich bin mehr denn je überzeugt: Beim Berufseinstieg geht es vor allem darum, Chancen zu ergreifen. Das haben Sie vor einiger Zeit auch in einem LinkedIn-Post formuliert. Ein Professor hatte davor gewarnt, eine befristete Stelle im Bundesjustizministerium anzutreten – wegen der vergleichsweise niedrigen Vergütung.
Sie haben ihn scharf kritisiert. Das war eine Spontanreaktion, weil ich den Kommentar wirklich schlimm fand. Die Stelle, um die es ging, ist für einen Absolventen mit Interesse am Insolvenz- und Sanierungsrecht äußerst spannend. Im Bundesministerium an Gesetzen mitzuarbeiten, die die gesamte Branche prägen.
Zukunft zu gestalten – das ist doch eine großartige Perspektive für junge Menschen. Und dann rät gerade ein Professor, der jungen Menschen Chancen aufzeigen sollte, wegen ein paar hundert Euro davon ab. Sie haben angeboten, den vermeintlichen „Schaden“ später auszugleichen. Ja, natürlich, mein Angebot gilt nach wie vor: Wer nach der Zeit auf dieser Stelle im Ministerium zu uns kommt, bekommt einen Signing-Bonus von 10.000 Euro – als Zeichen und als Ausgleich für den Gehaltsnachteil, den der Professor kritisierte.
Lesen Sie auch: „Für Berufseinsteiger geht es mit 160.000 Euro los“